Zählpixel der VG Wort und der Datenschutz

vgwort texte im internet

Laut Berliner Datenschutzbeauftragten ist das Online-Zählpixel der VG Wort aktuell datenschutzwidrig. Und nun? Kommt jetzt eine Abmahnwelle auf die Autoren  und Webmaster zu? Oder müssen sie das depperte Ding auf abertausenden Webseiten ausbauen und auf den netten, jährlichen Scheck verzichten?

Zum Hintergrund: Akademie.de ist tätig geworden aufgrund von Bedenken gegen die Zählpixel. Kann ich einerseits verstehen, da es kaum nachvollziehbar ist, warum die VG Wort

  • die komplette IP des Surfers speichert.
  • ein Cookie mit einer Laufzeit von zwei Jahren setzt sowie
  • diese und weitere Daten auch noch unverschlüsselt über das Netz transferiert.

Andererseits muss die VG Wort natürlich auch aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags Daten wie die Aufrufzahlen der Online-Artikel sammeln, damit die Vergütung an die Autoren erfolgen kann. Wer die Sache nicht kennt: Autoren, die bei der VG Wort gemeldet sind, erhalten jedes Jahr eine Ausschüttung für Artikel, die im Internet veröffentlicht werden, eine Mindestlänge haben und bestimmte Zugriffszahlen erreichen. Damit die VG Wort dies von außen registrieren kann, wird ein unsichtbares Bild in den Artikel eingebaut, das auf die Server der VG Wort zugreift – ob diese Lösung grundsätzlich wirklich die bestmögliche ist, ist natürlich eine andere Geschichte…

Nun gut, wer nicht möchte, dass Drittanbieter Cookies setzen, sollte dies sowieso in seinen Browsereinstellungen standardmäßig deaktiveren (empfehle ich jedem!). Bei Firefox: Extras -> Einstellungen -> Datenschutz -> Cookies akzeptieren -> Cookies von Drittanbietern akzeptieren = Nie. Dazu gibt es Plugins wie Better privacy und andere Möglichkeiten, die ich hier beschrieben habe.

Aber was können wir Autoren und Seitenbetreiber tun?

Beim Login im Online-Meldesystem der VG Wort findet man neue Nutzungsbedingungen, die zu akzeptieren sind. Folgenden Text sollte man nun auf allen Webseiten einbauen, die das Zählpixel nutzen:

Cookies und Meldungen zu Zugriffszahlen

Wir setzen „Cookies“ (kleine Dateien mit Konfigurationsinformationen) der VG Wort, München, zur Messung von Zugriffen auf Texten ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen. Diese Messungen werden von der INFOnline GmbH nach dem Skalierbaren Zentralen Messverfahren (SZM) durchgeführt. Sie helfen dabei, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zur Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen zu ermitteln. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über Cookies.

Viele unserer Seiten sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden. Wir ermöglichen damit, dass unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen. Eine Nutzung unserer Angebote ist auch ohne Cookies möglich. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.

Datenschutzerklärung zur Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens

Unsere Website und unser mobiles Webangebot nutzen das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der INFOnline GmbH (https://www.infonline.de) für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten. Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die SZM-Reichweitenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ entweder einen Cookie mit der Kennung .met.vgwort.de, ein LocalStorage-Objekt oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet. Die Reichweitenmessung wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziges Ziel der Reichweitenmessung ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln. Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung.

Ob das reicht und dauerhaften Schutz vor Abmahnungen bietet, kann ich als juristischer Laie nicht einschätzen. Dass die VG Wort bis heute kein anderes System anbietet – zumal auch der manuelle Einbau des Zählpixels gerade bei größeren Webseiten jeglicher Usability entbehrt – ist kaum nachvollziehbar. Vor allem angesichts der Tatsache, dass der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte den IVW-Pixel (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) bereits 2011 als rechtswidrig eingestuft hat und auch bei Google Analytics schon lange klar ist, dass man den Code nun inklusive der Funktion „gat._anonymizeIp();“ einbauen sollte.

Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Updates entweder in den Kommentaren oder dann direkt hier im Text.

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