Internet und Recht

Durch die zunehmende Nutzung und Kommerzialisierung des Internets seit Ende der 1990er mussten für das Handeln im Internet rechtliche Regelungen gefunden werden.

Telemediengesetz (TMG)

Im Internet setzt sich die Rechtsregelung aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, die mit der Dynamik des Internets „wachsen“. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien werden im Telemediengesetz (TMG) geregelt, das im Februar 2007 in Kraft getreten ist. Es ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts und fasst weitestgehend in einem Gesetz zusammen, was zuvor auf drei verschiedene Regelwerke verteilt war. Die wichtigsten Regelungen für Internetuser und Webmaster sind vor allem die Impressumspflicht, Datenschutz, Urheberrecht und Abofallen.

Impressumspflicht, Datenschutz und Abofallen

Von der Impressumspflicht befreit sind lediglich Anbieter von Webseiten mit rein privatem Inhalt. Alle anderen Webseitenanbieter müssen ein Impressum mit verschiedenen Pflichtangaben zum Betreber der Seite frei zugänglich auf Ihrer Webseite bereitstellen.

Beim Datenschutz muss unterschieden werden, ob es sich um eigene oder fremde Informationen der Diensteanbieter handelt. Für die eigenen Informationen haften Anbieter uneingeschränkt nach den allgemeinen Vorschriften. Sobald aber Userdaten erhoben werden, muss der User vor Speicherung der Daten darüber informiert werden, wofür und in welchem Umfang seine Daten gespeichert und genutzt werden und entsprechend seine Zustimmung erteilen.

Ein großes Problem im Internet sind sogenannte Abofallen. Hierbei verlangen die Anbieter auf Ihrer Webseite Geld für die Anmeldung oder die Nutzung verschiedener Dienste auf der Webseite, ohne aber konkret darauf hinzuweisen. Meist finden sich Hinweise zur kostenpflichtigen Nutzung lediglich in Kleingedrucktem oder sehr versteckt auf der Seite. Wurde nicht klar und deutlich auf Kostenpflicht hingewiesen, so kann der nachfolgenden Rechnung widersprochen werden, da kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist und somit keine Zahlpflicht besteht.

Urheberrecht

Auch im Internet sind viele Elemente, wie Grafiken, Texte und Lieder meist urheberrechtlich geschützt. Eine Verletzung dieses Urheberrechts kann, auch wenn sie unbeabsichtigt erfolgt, zu Klagen auf Schadensersatz oder auch einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Elemente muss daher eine eindeutige Genehmigung beim Urheber eingeholt werden.

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