Arbeitsrecht: Browsergames am Arbeitsplatz

Sie sind seit einigen Jahren auf dem Vormarsch und haben auch am Arbeitsplatz Einzug gehalten – die Rede ist von Browsergames. In der Pause können sie ein netter Zeitvertreib sein, solange einige Voraussetzungen eingehalten werden. Was also sollte man als Arbeitgeber beachten, und sollte man sie überhaupt gestatten?

Alles mit Maß und Ziel und mit klaren Regeln

Gerade am Arbeitsplatz gilt – alles mit Maß und Ziel und in einem gesunden Verhältnis. Das bedeutet, als Arbeitgeber kann man Browserspiele am Arbeitsplatz gestatten, wenn sie in der Pause gespielt werden. Wichtig ist allerdings, dass dies nur für die Pausen gilt und während der regulären Arbeitszeit nicht ausgenutzt wird. Die einmal aufgestellten Regeln – wie die Nutzung nur in der Pause – sollten klar und deutlich und für jedermann einsehbar kommuniziert werden, so dass keine Unsicherheiten aufkommen können. Jeder Mitarbeiter muss eindeutig wissen, was er darf und welche Rechte er hat, aber auch welche Pflichten. Eine klare und eindeutige, unzweifelhafte Kommunikation ist zwingend erforderlich.

Browsergames für jeden Arbeitsplatz?

Von großer Bedeutung ist die Tätigkeit, die an dem entsprechenden Arbeitsplatz ausgeübt wird. So kann es Computerarbeitsplätze geben, die die Nutzung von Browsergames auch mit Rücksicht auf andere Kollegen schlicht verbieten. Wenn es um einen Arbeitsplatz mit überwachender und kontrollierender Funktion geht, der eine hohe Konzentration fordert, dann sollten Browsergames nicht gestattet sein.
Handelt es sich dagegen um einen Arbeitsplatz im Büro oder in der Verwaltung, dann dürfte wenig gegen die Nutzung von Browsergames in der Pause sprechen – vorausgesetzt natürlich, der Kollege im Büro fühlt sich dadurch nicht gestört.

Ein Wort zu den Inhalten

Von selbst versteht sich, dass nicht jede Art von Browsergames am Arbeitsplatz erlaubt sein sollte. Alle Spiele, die Jugendliche gefährden könnten, müssen absolut verboten werden. Die Nutzung solcher Spiele sollte unterbunden und bei Bedarf auch sanktioniert werden. Dazu gehören gewaltverherrlichende Spiele, aber auch Spiele mit pornografischen, sexistischen oder diskriminierenden Inhalten. Hier hat der Arbeitgeber definitiv eine Fürsorgepflicht gegenüber all seinen Mitarbeitern, so dass keinesfalls Spiele im Unternehmen kursieren dürfen, die in irgendeiner Form zweifelhaft sind. Schon zum eigenen Schutz muss dies durch den Arbeitgeber absolut zweifelsfrei sichergestellt werden. Sollten die Mitarbeiter diese Regelung trotzdem umgehen, sind entsprechende Sanktionen vorzusehen und auch anzukündigen.

Letztlich spricht im Büro also nichts gegen die Nutzung von Browsergames, sofern einige Regeln der guten Sitten, des Anstands und der Rücksichtnahme eingehalten werden – was aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unter Kollegen selbstverständlich sein sollte!

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

  1. Ich finde das Verbot eines Browserspiels wärend der Arbeit nicht verkehrt. Und wenn ich Chef eines Unternehmens wäre, in dem meine Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit (auch nur nebenbei) Browsergames spielen, würde ich dies nicht tollerieren. Schließlich kostet dem Arbeitgeber jede sec. Geld.

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